Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
ENVER UG (haftungsbeschränkt)
Stand: 22.12.2025
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ENVER UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „ENVER") und ihren Kunden über Fahrzeug-Dienstleistungen, Werkstatt-, Tuning- und motorsportnahe Leistungen.
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ENVER diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragspartner und Vertragsschluss
- Vertragspartner ist die ENVER UG (haftungsbeschränkt), Nürburger Str. 23, 53518 Herschbroich, Deutschland.
- Angebote von ENVER sind freibleibend.
- Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Beauftragung, Unterzeichnung eines Werkstattauftrags oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
- ENVER erbringt Dienst- und Werkstattleistungen an Fahrzeugen, insbesondere Wartung, Reparatur, Diagnose, technische Optimierung, Tuning-Maßnahmen, motorsportbezogene Leistungen sowie begleitende Beratungsleistungen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
- Ein bestimmter technischer, wirtschaftlicher oder sportlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- ENVER ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlichen Regelungen zu Verzugsschäden.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt ENVER alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie uneingeschränkten Zugang zum Fahrzeug rechtzeitig zur Verfügung.
§ 6 Termine und Leistungsausführung
- Angaben zu Leistungs- und Fertigstellungsterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
- Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Besonderheiten, motorsportbedingter Einflüsse oder fehlender Mitwirkung des Kunden begründen keine Schadensersatzansprüche.
§ 7 Abnahme
- Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Abschluss unverzüglich abzunehmen.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Abnahme, schriftlich anzuzeigen.
§ 8 Fahrzeugabholung und Unterstellkosten
- Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch ENVER abzuholen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist ENVER berechtigt, ab dem 8. Kalendertag ortsübliche Unterstell- bzw. Standgebühren zu berechnen.
- Die Geltendmachung weitergehender Schäden sowie gesetzlicher Rechte (insbesondere Zurückbehaltungs- und Pfandrechte) bleibt hiervon unberührt.
- ENVER übernimmt für Schäden am Fahrzeug nach Ablauf der Abholfrist nur Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Gewährleistung
- Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
- Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf normalen Verschleiß, motorsporttypische Belastungen, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder kundenseitige Vorgaben zurückzuführen sind.
§ 10 Tuning- und Motorsportklausel
- Tuning-, Performance- und motorsportbezogene Leistungen erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
- Dem Kunden ist bekannt, dass derartige Maßnahmen zu erhöhtem Verschleiß, verkürzter Lebensdauer von Bauteilen sowie zum Verlust von Garantie-, Gewährleistungs- oder Zulassungsansprüchen führen können.
- Sofern Fahrzeuge im Rahmen von Test-, Prüf- oder Motorsportfahrten (z. B. Rennstrecke, Testgelände) bewegt werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden.
- Eine Haftung von ENVER für Schäden, die aus motorsporttypischen Risiken, Grenzbereichsnutzung oder unsachgemäßer Fahrzeugbedienung resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
- Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug für die jeweilige Nutzung ausreichend versichert ist und übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung straßenverkehrs- und zulassungsrechtlicher Vorschriften.
§ 11 Haftung
- ENVER haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENVER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
§ 12 Datenschutz
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
- Die jeweils gültige Datenschutzerklärung von ENVER ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ENVER UG (haftungsbeschränkt).
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
