Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    ENVER UG (haftungsbeschränkt)

    Stand: 22.12.2025

    § 1 Geltungsbereich

    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der ENVER UG (haftungsbeschränkt) (nachfolgend „ENVER") und ihren Kunden über Fahrzeug-Dienstleistungen, Werkstatt-, Tuning- und motorsportnahe Leistungen.
    2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn ENVER diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

    § 2 Vertragspartner und Vertragsschluss

    1. Vertragspartner ist die ENVER UG (haftungsbeschränkt), Nürburger Str. 23, 53518 Herschbroich, Deutschland.
    2. Angebote von ENVER sind freibleibend.
    3. Ein Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Beauftragung, Unterzeichnung eines Werkstattauftrags oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

    § 3 Leistungsumfang

    1. ENVER erbringt Dienst- und Werkstattleistungen an Fahrzeugen, insbesondere Wartung, Reparatur, Diagnose, technische Optimierung, Tuning-Maßnahmen, motorsportbezogene Leistungen sowie begleitende Beratungsleistungen.
    2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag oder der Auftragsbestätigung.
    3. Ein bestimmter technischer, wirtschaftlicher oder sportlicher Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

    § 4 Preise und Zahlungsbedingungen

    1. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.
    2. Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
    3. ENVER ist berechtigt, Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzubehalten.
    4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen sowie die gesetzlichen Regelungen zu Verzugsschäden.

    § 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

    1. Der Kunde stellt ENVER alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen sowie uneingeschränkten Zugang zum Fahrzeug rechtzeitig zur Verfügung.

    § 6 Termine und Leistungsausführung

    1. Angaben zu Leistungs- und Fertigstellungsterminen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
    2. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, technischer Besonderheiten, motorsportbedingter Einflüsse oder fehlender Mitwirkung des Kunden begründen keine Schadensersatzansprüche.

    § 7 Abnahme

    1. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachten Leistungen nach Abschluss unverzüglich abzunehmen.
    2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch bei Abnahme, schriftlich anzuzeigen.

    § 8 Fahrzeugabholung und Unterstellkosten

    1. Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Bekanntgabe der Fertigstellung durch ENVER abzuholen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
    2. Erfolgt die Abholung nicht fristgerecht, ist ENVER berechtigt, ab dem 8. Kalendertag ortsübliche Unterstell- bzw. Standgebühren zu berechnen.
    3. Die Geltendmachung weitergehender Schäden sowie gesetzlicher Rechte (insbesondere Zurückbehaltungs- und Pfandrechte) bleibt hiervon unberührt.
    4. ENVER übernimmt für Schäden am Fahrzeug nach Ablauf der Abholfrist nur Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

    § 9 Gewährleistung

    1. Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
    2. Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die auf normalen Verschleiß, motorsporttypische Belastungen, unsachgemäße Nutzung, Fremdeingriffe oder kundenseitige Vorgaben zurückzuführen sind.

    § 10 Tuning- und Motorsportklausel

    1. Tuning-, Performance- und motorsportbezogene Leistungen erfolgen auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.
    2. Dem Kunden ist bekannt, dass derartige Maßnahmen zu erhöhtem Verschleiß, verkürzter Lebensdauer von Bauteilen sowie zum Verlust von Garantie-, Gewährleistungs- oder Zulassungsansprüchen führen können.
    3. Sofern Fahrzeuge im Rahmen von Test-, Prüf- oder Motorsportfahrten (z. B. Rennstrecke, Testgelände) bewegt werden, erfolgt dies auf eigenes Risiko des Kunden.
    4. Eine Haftung von ENVER für Schäden, die aus motorsporttypischen Risiken, Grenzbereichsnutzung oder unsachgemäßer Fahrzeugbedienung resultieren, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
    5. Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug für die jeweilige Nutzung ausreichend versichert ist und übernimmt die Verantwortung für die Einhaltung straßenverkehrs- und zulassungsrechtlicher Vorschriften.

    § 11 Haftung

    1. ENVER haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
    2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet ENVER nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
    3. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

    § 12 Datenschutz

    1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen.
    2. Die jeweils gültige Datenschutzerklärung von ENVER ist Bestandteil des Vertragsverhältnisses.

    § 13 Schlussbestimmungen

    1. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der ENVER UG (haftungsbeschränkt).
    3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.